Bei uns ist Qualität Standard.
Wir arbeiten streng nach der Europäischen Norm DIN EN ISO 17100.
Unsere Übersetzungen werden nach dem „4-Augen-Prinzip“ immer im Team erstellt. Dadurch fließen in jedes Translat die muttersprachlichen Kompetenzen eines hörenden und eines tauben Gebärdensprach-Dolmetschers mit ein.
Bei uns arbeiten ausschließlich gehörlose Muttersprachler mit der Qualifikation des staatlich geprüften tauben Gebärdensprach-Dolmetschers. Sie kennen die Bedürfnisse der Zielgruppe aus erster Hand und beherrschen die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Muttersprache (sog. „Native Signers“). Durch ihr Studium beherrschen sie zudem alle notwendigen Übersetzungsmethoden, um schriftliche Texte abgestimmt auf die gehörlose Zielkultur in DGS zu übersetzen.
Auch unsere Cutter sind sämtlich gebärdensprachkompetent. Nur das Verständnis der gebärdeten Inhalte gewährleistet, dass inhaltlich zusammenhängende Gebärdensequenzen durch den Filmschnitt nicht aus Versehen getrennt werden. Auch ist beim Einbinden des Gebärdensprach-Films in den Originalfilm, dem Film-im-Film, sichergestellt, dass beide Filme zeitlich und inhaltlich synchron ablaufen.
Nach dem 4-Augen-Prinzip kommt das 6-Augen-Prinzip: In der gehörlosen Filmkontrolle prüft nach Abschluss der Übersetzungsarbeiten ein gehörloser Muttersprachler, der weder Filme noch Texte kennt, die Gebärdensprach-Filme noch einmal unabhängig auf Verständlichkeit. Gegebenfalls werden Nachbesserungen vorgenommen.